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AGB's von
Peter Fauland Fotografie
1. Die folgenden Worte oder Ausdruecke sollen folgende Bedeutung haben:
"Der Fotograf" steht fuer Peter Fauland stellvertretend fuer Peter Fauland Fotografie.
"Der Kunde" steht fuer die Person, die im Zusammenhang mit einer Buchungsanfrage als Auftraggeber auftritt.
"Buchungsanfrage" steht fuer ein Formular, eine schriftliche oder muendliche Anfrage oder eine mittels E-Mail
uebermittelte Anfrage, die durch den Kunden mit der Erteilung eines Auftrages und der Aufforderung zur Anfertigung von
Material an den Fotografen abgeschlossen ist.
"Material" steht fuer alle Arten von Fotografien, Ausdrucken, Abzuegen, Bildern, Negativen, digitalen Scans,
digitalen Dateien, Designs, Kunstwerken, Montagen, Zeichnungen, und/oder jeglichem anderen fotografischen
Produkt oder jeglichem Produkt, welches aus jeglicher Art fotografischen Materials besteht und vom Fotografen angefertigt
oder hergestellt wurde.
"Auftrag" steht fuer jegliche Art der Anfrage, Bestellung, Kommission oder Anweisung des Kunden zur Herstellung
fotografischen Materials durch den Fotografen.
"Preis" steht fuer den Preis, der im Zusammenhang mit einem Aufrag festgesetzt wurde.
2. Jegliche Arbeit, die der Fotograf zur Erfüllung eines Auftrages unernimmt, ist Gegenstand dieser
Allgemeinen Geschaeftsbedingungen.
3. Das Copyright auf alle Materialien behaelt der Fotograf weltweit zu allen Zeiten und nichts soll als Abgabe,
Uebertragung, Beauftragung oder Verfuegung dieser Rechte des Fotografen beeinflussen, es sei denn:
3.1 speziell in diesen Allgemeinen Geschaeftsbedingungen festgelegt
3.2 oder anderweitig vom Fotografen schriftlich mit dem Kunden vereinbart.
3.3 Jegliches auf dieser Webseite veroeffentlichte Material ist durch internationales Recht geschuetzt.
Jegliche Nutzung, die nicht schriftlich gestattet ist, ist als Copyright Verletzung zu betrachten und wird verfolgt.
4.1 Den Preis berücksichtigend unternimmt der Fotograf diejenige Arbeit, die notwendig ist, um den Auftrag zu erfuellen.
4.2 Die in Paragraph 4.1 getroffene Vereinbarung beruecksichtigend, verpflichtet sich der Kunde den vereinbarten
Preis gemaess den in Paragraph 5 festgesetzten Regelungen zu bezahlen.
5. Fuer einen Auftrag gelten die folgenden Bestimmunge:
5.1 Dem Fotograf steht es zu, eine Anzahlung deren Hoehe zuvor mit dem Kunden festgelegt wurde, zu verlangen, bevor er
mit der Anfertigung jeglichen Materials beginnt. Sofern nicht anders vereinbart, sind 50 Prozent des Gesamtpreises
ueblich.
5.2 Im Fall einer Absage durch den Kunden innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist der Fotograf berechtigt die
vereinbarte oder bereits bezahlte Anzahlung einzubehalten sowie etwaige Schadenersatzforderungen geltend zu machen.
5.3. Dem Fotograf steht das Recht zu, jeglichen Auftrag, der nicht schriftlich eingegangen ist, als nicht erteilt anzusehen. Ein Auftrag kann
auch per E-Mail erteilt werden, wobei der Zeitstempel bzw. eine digitale Signatur als Nachweis anzusehen sind. Zur Beweissicherung wird der
E-Mailverkehr zwischen Kunden und Fotograf dauerhaft gespeichert.
5.4 Der Fotograf uebertraegt dem Kunden die Nutzungsrechte für das Material, das als Folge des Auftrages des Kunden entstanden ist, gemaess
der schriftlichen (bzw. per E-Mail versendeten) Vereinbarung. Jegliche Zuwiderhandlung fuehrt zum sofortigen Entzug dieser Nutzungsrechte ohne weitere
Benachrichtigung durch den Fotograf. Jegliches dem Kunden uebergebene Material steht diesem ausschliesslich zur persoenlichen Nutzung gemaess
Vertragsvereinbarung zur Verfuegung. Gleiches gilt fuer Material, welches dem Kunden ueber den Online-Kundenzugang zur Verfuegung gestellt wurde. Der
Kunde traegt die Verantwortung fuer die Geheimhaltung der Zugangsdaten. Die Anfertigung und der Verkauf von Abzuegen bzw. Vergroesserungen dieses Materials
ist untersagt.
5.5 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, steht es dem Fotograf zu, Material welches im Kundenauftrag angefertigt wurde zu eigenen Werbe-, Marketing- oder
Promotionszwecken zu nitzen.
5.6 Dem Fotograf steht es zu, Subunternehmer zur Erfuellung des Auftrages nach eigenem Ermessen einzusetzen.
5.7. Sofern nicht anders zwischen Kunde und Fotograf vereinbart, steht es dem Fotograf zu, nach eigener Einschaetzung auf die kuenstlerische Art
der Ausfuehrung Einfluss zu nehmen.
5.8. Der Fotograf kann durch den Kunden nicht haftbar gemacht werden im Fall von Nichterfuellung oder teilweiser Nichterfuellung des vereinbarten Auftrages,
sofern diese auf Umstaende zurueckzufuehren sind, die ausserhalb der Einflussnahmemoeglichkeiten des Fotografen liegen, wie z.B. Fehlfunktionen der
Ausruestung, unguenstigem Wetter, Krankheit oder Verletzung.
5.9 Bei Vollendung eines Auftrages ist der Fotograf verpflichtet eine Rechnung ueber den vereinbarten Preis auszustellen und der Kunde ist verpflichtet,
diese Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Rechnungsstellung zu begleichen. Im Falle einer Nicht- oder lediglich Teilzahlung nach dem 14. Tag
ergeben sich folgende Konsequenzen:
5.9.1 Zusammen mit der Zustellung einer Mahnung wird eine zusaetzliche Gebuehr in Hoehe von 15 Prozent auf die urspruengliche Summe erhoben.
5.9.2 Im Fall der Nichtzahlung innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mahnung ist mit rechtlichen Schritten gegen den Kunden zu rechnen.
5.9.3 Jegliches gemaess Pararaph 5.4 zugesprochene Nutzungsrecht wird automatisch entzogen, kann jedoch nach Zahlung des offenen Betrages sowie weiterer
Gebuehren dem Kunden wieder zugesprochen werden.
6. Die vertragliche Beziehung zwischen Fotograf und Kunde unterliegt deutschem Recht.
7. Ein Auftrag im Sinn schriftlicher oder per E-Mail versendeter Informationen bzw. Absprachen bildet im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen
Geschaeftsbedingungen die gesamte Vereinbarung zwischen Fotograf und Kunde.
Peter Fauland,
Berlin, Deutschland
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